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Recht als Struktur der Gesellschaft
pp. 132-205
Abstract
Die klassische Rechtssoziologie hatte an die Gesellschaftstheorie anzuknüpfen versucht. Die Theorie der Gesellschaft aber war zu jener Zeit in der Auflösung begriffen. Das neu sich entwickelnde soziologische Forschungsinstrumentarium stellte theoretische und methodische Ansprüche, denen die alten Globalvorstellungen des gesellschaftlichen Ganzen nicht mehr genügen konnten. Die Theorie der Gesellschaft als des umfassenden Ganzen menschlichen Zusammenlebens brach zusammen. Das hat auch die Weiterentwiddung der Rechtssoziologie blockiert bzw. auf die Bahn des methodisch Möglichen gelenkt und zu einer Soziologie der Berufsrollen, Entscheidungsprozesse und Meinungen werden lassen, die das Recht selbst nicht mehr zum Thema hat.
Publication details
Published in:
Luhmann Niklas (1983) Rechtssoziologie. Wiesbaden, Verlag für Sozialwissenschaften.
Pages: 132-205
DOI: 10.1007/978-3-322-95699-6_4
Full citation:
Luhmann Niklas (1983) Recht als Struktur der Gesellschaft, In: Rechtssoziologie, Wiesbaden, Verlag für Sozialwissenschaften, 132–205.